Wer „Bio" und „Öko" kauft, kann sich darauf verlassen, dass er Produkte aus
dem ökologischen Landbau erworben hat. Das gilt in Deutschland und in der
gesamten Europäischen Union.
Denn seit dem 1.Januar 1993 bildet die „Verordnung (EWG) Nr. 2092 /91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel für pflanzliche Produkte" die rechtliche Grundlage für den Schutz der Warenzeichen „Bio" und „Öko". Sie legt die Mindestanforderungen für ökologisch erzeugte pflanzliche Nahrungsmittel fest. Seit dem 24. August 2000 gilt die Öko-Verordnung auch für alle tierischen Erzeugnisse. Das ist die gesetzliche Seite.
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Nein. Bio-Garantien auf höherem Niveau geben darüber hinaus die Anbauverbände, z.B. Bioland oder Demeter, in denen viele Bio-Bauern zusammengeschlossen sind.
Ihre Anforderungen an den ökologischen Landbau sind zum Teil wesentlich strenger. Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, geschlossene Nährstoffkreisläufe, vielfältige
Fruchtfolgen, tiergerechte Haltung, die Ablehnung der Gentechnik in der Lebensmittelerzeugung und der vorbeugende Gesundheitsschutz von Pflanzen und Tieren sind neben dem Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel die wichtigsten Grundsätze für die Verbände.
In der Praxis verbinden sich staatliche Aufsicht und verbandliche
Selbstkontrolle zu einem effektiven Kontrollsystem. Regelmäßig und streng werden
alle Betriebe, die Bio-Produkte erzeugen, verpacken und importieren, auf Herz
und Nieren überprüft, ob sie sowohl die Öko-Verordnung als auch die jeweiligen
Verbandsrichtlinien einhalten. Das tun - auch schon einmal unangemeldet -
private Kontrollstellen, die in Nordrhein-Westfalen vom Landesamt für
Ernährungswirtschaft und Jagd zugelassen werden. Dabei geht es zum Beispiel
nicht nur um den Einsatz von Dünger, die Art der Tierhaltung oder die Zutaten
bei der Brot- und Wurstherstellung. Zur Kontrolle gehört auch ein Blick in die
Buchführung, denn Öko-Betriebe unterliegen einer umfassenden
Aufzeichnungspflicht. Wer gegen die Vorschriften verstößt, dem droht im
schwersten Fall ein Vermarktungsverbot für den gesamten Betrieb. Für den
Verbraucherschutz führen die Kontrollstellen natürlich auch im Ausland
Inspektionen durch.
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Stand: 02. September 2005