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Bio? Öko?

Wer „Bio" und „Öko" kauft, kann sich darauf verlassen, dass er Produkte aus dem ökologischen Landbau erworben hat. Das gilt in Deutschland und in der gesamten Europäischen Union.

Denn seit dem 1.Januar 1993 bildet die „Verordnung (EWG) Nr. 2092 /91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel für pflanzliche Produkte" die rechtliche Grundlage für den Schutz der Warenzeichen „Bio" und „Öko". Sie legt die Mindestanforderungen für ökologisch erzeugte pflanzliche Nahrungsmittel fest. Seit dem 24. August 2000 gilt die Öko-Verordnung auch für alle tierischen Erzeugnisse. Das ist die gesetzliche Seite.


Ist das alles?

 
Bioland Ökologischer Landbau
 
demeter - die Marke der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise

Nein. Bio-Garantien auf höherem Niveau geben darüber hinaus die Anbauverbände, z.B. Bioland oder Demeter, in denen viele Bio-Bauern zusammengeschlossen sind.

Ihre Anforderungen an den ökologischen Landbau sind zum Teil wesentlich strenger. Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, geschlossene Nährstoffkreisläufe, vielfältige

Fruchtfolgen, tiergerechte Haltung, die Ablehnung der Gentechnik in der Lebensmittelerzeugung und der vorbeugende Gesundheitsschutz von Pflanzen und Tieren sind neben dem Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel die wichtigsten Grundsätze für die Verbände.

Vertrauen schaffen durch effektive Kontrollen

In der Praxis verbinden sich staatliche Aufsicht und verbandliche Selbstkontrolle zu einem effektiven Kontrollsystem. Regelmäßig und streng werden alle Betriebe, die Bio-Produkte erzeugen, verpacken und importieren, auf Herz und Nieren überprüft, ob sie sowohl die Öko-Verordnung als auch die jeweiligen Verbandsrichtlinien einhalten. Das tun - auch schon einmal unangemeldet - private Kontrollstellen, die in Nordrhein-Westfalen vom Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd zugelassen werden. Dabei geht es zum Beispiel nicht nur um den Einsatz von Dünger, die Art der Tierhaltung oder die Zutaten bei der Brot- und Wurstherstellung. Zur Kontrolle gehört auch ein Blick in die Buchführung, denn Öko-Betriebe unterliegen einer umfassenden Aufzeichnungspflicht. Wer gegen die Vorschriften verstößt, dem droht im schwersten Fall ein Vermarktungsverbot für den gesamten Betrieb. Für den Verbraucherschutz führen die Kontrollstellen natürlich auch im Ausland Inspektionen durch.

 

 


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